Kommunalwahl 2021

Rathaus Langen Kommunalwahl

Bauen in Geestland

Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen – OV Bederkesa-Langen zur Kommunalwahl 2021 in Niedersachsen.

Für eine nachhaltige Stadtentwicklung

Geestland ist eine Stadt mit hoher Attraktivität und Lebensqualität. Damit das so bleibt, muss der allgemeinen Tendenz entgegengewirkt werden, die ausgewogene Mischung von Wohnen und Gewerbe in den Ortskernen zugunsten der Bebauung auf der ‚Grünen Wiese‘ zu vernachlässigen. Die innerörtliche Entwicklung hat Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen im Außenbereich.

Mit der Unterzeichnung der Deklaration ‚Biologische Vielfalt in Kommunen‘ hat sich die Stadt Geestland verpflichtet, ‚Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums‘ vorzunehmen und ein ‚kommunales Flächenmanagement‘ einzuführen. Dies muss ergänzt werden durch ein Baulücken- und Leerstandskataster, in dem Baulücken, Brachen, und Flächen, deren Nutzung in naher Zukunft voraussichtlich aufgegeben wird, erfasst werden. Mit den Eigentümer*innen dieser Flächen ist ein Dialog über die weitere Nutzung zu führen, um ein Gesamtbild der zur Verfügung stehenden Flächen im bereits bebauten Bereich zu gewinnen.

‚Grüne Bebauungspläne‘*

Bei der Ausweisung von Neubaugebieten geraten Lebensträume von Familien und Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten in Konflikt. Wir brauchen intelligente städtebauliche Konzepte, um diesen Konflikt zu entschärfen. Das heißt u.a., nach folgenden Prioritäten vorzugehen:

  1. Innerörtliche Verdichtung hat Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen.
  2. Eingriffe in den Naturhaushalt durch Neubaugebiete müssen vollständig kompensiert werden.
  3. Für versiegelte Flächen werden andere Flächen entsiegelt.
  4. Für Baugebiete im Außenbereich wird die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt.
  5. Im gesamten Plangebiet sind die Dachflächen der Hauptgebäude mit Anlagen zur Gewinnung von Wärme und/oder Strom aus Solarenergie auszustatten, und zwar in dem Umfang, der zum vollständigen Ausgleich der Jahres-Gesamtenergiebilanz des Gebäudes erforderlich ist (§ 9 (1) 23b BauGB).
  6. In Neubaugebieten wird die dezentrale und klimaneutrale Energieversorgung durch Solarenergie festgelegt und die Anlage von Schottergärten durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan wirksam verhindert.

Die Bebauung neuer Flächen unter einen Nachhaltigkeitsvorbehalt zu stellen, hat zum Ziel, die Natur und Umwelt zu schützen und die Lebensqualität zu steigern.

* Vgl. Stadt Geestland: Die Zukunftsleitlinien für Geestland. Geestlands Ziele nachhaltiger Entwicklung, S. 3.

Verwandte Artikel