Wasser ist ein Menschenrecht

Wasser ist ein Menschenrecht

Sauberes Wasser für die ganze EU

Die Forderung der ersten europäischen Bürgerinitiative „Right2Water” („Wasser ist ein Menschenrecht“) nach EU-weitem Zugang zu sauberem Trinkwasser wird europäisches Gesetz. Am Dienstag, 15. Dezember verkündete der Parlamentspräsident die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Verhandlungsergebnis über die EU-Trinkwasser-Richtlinie („Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“). Damit ist endgültig alles unter Dach und Fach. Zukünftig gelten strengere Grenzwerte für Blei und erstmals für hormonverändernde Stoffe wie Bisphenol A im Trinkwasser. Kostenloser Zugang zu Trinkwasser an öffentlichen Plätzen durch Bereitstellung von Wasserspendern kommt in ganz Europa. Und: Maßnahmen gegen Wasserverlust durch beschädigte Leitungen.

Die Entscheidung für europaweites, sauberes Trinkwasser ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft. Wir verdanken es der europäischen Bürgerinitiative, dass unser Trinkwasser zukünftig sauberer wird. Es ist die größte Reform der europäischen Trinkwasserregeln seit mehr als 20 Jahren. Damit wird das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser in Europa durchgesetzt.

Sven Giegold, Verhandlungsführer der Grünen/EFA-Fraktion für die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie

Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

Zugang zu Trinkwasser verbessert

Europaparlament und Rat haben sich geeinigt, den verbesserten Zugang zu Trinkwasser als explizites Ziel der Richtlinie aufzunehmen. Den Mitgliedsstaaten ist es nun vorgeschrieben, den Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer*innen zu verbessern. Diese Bestimmungen gehen weitgehend auf Vorschläge des Parlaments zurück. Zu diesen Instrumenten gehört unter anderem der verstärkte Bau öffentlicher Wasserspender, die allen Bürger*innen zur Verfügung stehen müssen. Diese Kernforderung des Parlaments, gegen die sich der Rat der Mitgliedsländer lange wehrte, wird zu neuen Regeln in Deutschland führen, wo der Bau öffentlicher Wasserspender bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Strenge Grenzwerte für gesundheitsschädliche Substanzen

Das Europäische Parlament hat in den Verhandlungen auf Grundlage einer Studie der Weltgesundheitsorganisation und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips die Grenzwerte wesentlicher Parameter (z.B. Blei) reduziert und neue Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe wie Bisphenol-A eingeführt.>/p>

Blei: Blei ist schon in geringsten Dosierungen gesundheitsschädlich. Es ist in der Trinkwasserrichtlinie der Stoff mit den mit Abstand größten negativen Gesundheitsfolgen. Deshalb wurde jetzt der Grenzwert im Versorgungssystem auf 5 Mikrogramm pro Liter halbiert. Diese Halbierung war eine Kernforderung des Europaparlament und wurde von den Mitgliedsstaaten lange bekämpft. Sie wird dafür sorgen, dass Gesundheitsrisiken für sehr viele Bürger*innen reduziert werden.

Hormongifte: Die neue Richtlinie wird erstmals Verbraucher*innen vor Hormongiften im Trinkwasser schützen. Das Parlament konnte auf Initiative der Fraktion der Grünen/EFA einen Grenzwert für Bisphenol-A durchsetzen. Wasserversorger müssen Bisphenol-A nun im Trinkwasser messen und dafür Sorge tragen, dass der Grenzwert nicht überschritten wird.

Mikroplastik: Mikroplastik wird auf die neue Beobachtungsliste gesetzt. Dieser Erfolg des Europaparlaments erlaubt es, dass die Mitgliedstaaten präventive Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroplastik treffen, sollten die Versorger zu viel Mikroplastik im Trinkwasser finden.

PFAS: Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von etwa 4700 Industriechemikalien. PFAS werden auch “Ewigkeits-Chemikalien” genannt, da sie in der Umwelt oder im menschlichen Körper nicht oder nur über sehr lange Zeiträume abgebaut werden. Die neue Trinkwasserrichtlinie führt erstmals einen Grenzwert für die 20 wichtigsten der etwa 4700 verschiedenen Substanzen ein. Zudem muss die EU-Kommission in den nächsten drei Jahren eine Methode entwickeln, um alle PFAS zu messen.

Erstmals verpflichtende Verbraucherinformationen

Auf Drängen des Parlaments müssen alle Versorger ihre Kund*innen mindestens einmal im Jahr unter anderem über die Wasserqualität, über mögliche Gefahren falls Grenzwerte überschritten werden, den Wasserpreis und die verbrauchte Menge auch im Bezug auf andere Haushalte informieren.

Weiterhin erfolgt eine Beratung zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und zur Reduzierung der Risiken durch stehendes Wasser (neu in Deutschland, viele Versorger beraten schon auf freiwilliger Basis.

Wasserverluste müssen gemessen und verringert werden

Deutschland gehen 12% des Trinkwassers auf dem Weg zum Wasserhahn verloren. Damit liegt Deutschland trotzdem immer noch unter dem EU-Durchschnitt, wo rund ein Viertel allen Trinkwassers nie die Verbraucher*innen erreicht. In spätestens fünf Jahren müssen erstmals mindestens alle großen Wasserversorger,  die über 10.000m³ Trinkwasser pro Tag produzieren oder über 50.000 Personen versorgen, nun ihre Verluste gemessen haben. Auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Werte der Wasserverluste wird dann von der Kommission ein Schwellenwert berechnet. In den Mitgliedsstaaten, die über dem Schwellenwert liegen, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Wasserverluste zu verringern.

Materialien in Kontakt mit Trinkwasser

Bis heute gibt es keine europaweit einheitlichen Regeln, die festlegen würden, welche Materialien aus gesundheitlichen Gründen in Kontakt mit Trinkwasser geraten können.  Parlament und Rat haben beschlossen, dass in den nächsten Jahren eine Positivliste erarbeitet wird mit alle Materialien und Substanzen, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen dürfen. Substanzen auf dieser Liste müssen regelmäßig auf ihre gesundheitlichen Gefahren überprüft werden. Nur Substanzen, die gesundheitlich unbedenklich sind, dürfen auf der Positivliste landen. Materialien, die nicht auf der Liste aufgeführt sind, dürfen nicht in Rohren für Trinkwasser verwendet werden. Diese Neuerung wird gesundheitliche Risiken für Verbraucher*innen reduzieren. Gleichzeitig bauen die europäischen Regeln unnötige Bürokratie ab und sparen Kosten für Hersteller und ihre Kunden


Quelle: SVEN GIEGOLD Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament.

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